|
|
|
|
|
Mit Bus und Bahn den Schwarzwald kostenlos erleben
|
|
|
|
|
|
Bei uns zu Ihren Ferien angekommen
erhalten Sie von uns bei Ihrer Anmeldung die Schwarzwald-Gästekarte (Kurkarte). Die Gästekarte ist mit dem KONUS-Symbol versehen und wird damit neben vielen anderen Leistungen zum
Freifahrschein von Bus und Bahn den Sie gleich nutzen können. Sie zahlen lediglich die übliche Kurtaxe. Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Urlaubszeitraum für alle Bus und
Schienenbahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis. Ausgenommen sind IC, EC und ICE-Verbindungen sowie die Nutzung von Berg- und Museumsbahnen.
|
|
|
|
|
|
|
Hier ist die KONUS-Gästekarte gültig!
|
|
|
|
|
|
|
|

|
|

|
|
Planen Sie Ihre Fahrten online!
Die elektronische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg (EFA) liefert die dazu passenden, aktuellen
Fahrpläne des Nah- und Fernverkehrs für Bahn und Bus.
Tel.: 01805/779966
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hier sind die aktuellen Bedingungen zur KONUS-Gästekarte
|
|
|
|
|
|
Neben den allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden
Verkehrsverbünde gelten für die Nutzung der KONUS-Gästekarte folgende Bedingungen:
1. KONUS gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten
KONUS-Gebiet, (ausgeschlossen sind ICE, IC und EC sowie Berg- und Museumsbahnen)
2.
Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch
Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt sein). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht defenetiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag der
Abreise ein. Sollten Sie dann länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte, bei Ihrem Gastgeber, einen neuen Meldeschein aus.
3. Die KONUS Gästekarte darf
nicht direkt beschrieben sein. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig.
4. KONUS gilt ausschließlich
für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren, Fahrräder etc.. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen der
Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde.
5. Die KONUS Gästekarte gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis
der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.
6. In allen teilnehmenden Verbundgebieten müssen Gruppenfahrten ab 10 Personen
zur Sicherung der Beförderung mindestens 3 Tage vor der Fahrt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Die Liste mit den Anschriften der
Verkehrsunternehmen liegt der lokalen Kurverwaltung/Tourist-Information oder im Rathaus vor.
7. Der Gruppenteilfahrschein wird
ausschließlich von der Kurverwaltung/Tourist-Information oder Rathaus mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und der KONUS-Gästekarte, im Zusammenhang mit
Listeneinträgen ausgestellt.
8. Die KONUS-Gästekarte gilt für Nutzungen der 2. Klasse.
9. Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar
.
10. KONUS gilt am Anreisetag nach Ankunft bei uns
(nicht zur Anreise) |
|
|
|
|
|
|
Alle Angaben ohne Gewähr! www.Hochschwarzwald.biz (Home)
|