Mit Bus und Bahn den Schwarzwald kostenlos erleben

 

 

 

Bei uns zu Ihren Ferien angekommen erhalten Sie von uns bei Ihrer Anmeldung die Schwarzwald-Gästekarte (Kurkarte). Die Gästekarte ist mit dem KONUS-Symbol versehen und wird damit neben vielen anderen Leistungen zum Freifahrschein von Bus und Bahn den Sie gleich nutzen können. Sie zahlen lediglich die übliche Kurtaxe. Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Urlaubszeitraum für alle Bus und Schienenbahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis. Ausgenommen sind IC, EC und ICE-Verbindungen sowie die Nutzung von Berg- und Museumsbahnen.

 

 

 

 

  Hier ist die KONUS-Gästekarte gültig!

 

 

 

 

EFA elektronische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg auch für die KONUS-Karte

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Die elektronische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg (EFA) liefert die dazu passenden, aktuellen Fahrpläne des Nah- und Fernverkehrs für Bahn und Bus.

Tel.: 01805/779966

Mit der KONUS Kurtkarte Gästekarte durch den Schwarzwald, Waldshut-Tiengen-Lörrach-FReiburg, Offenburg, Rottweil, Villingen, Schwenningen, Freudenstadt, Calw

 

Konus-Tarifgebiet Schwarzwald, Hoschschwarzwald, Deutschland, Waldshut, Tiengen, Lörrach, Freiburg, Grafenhausen, feldberg, titisee, Neustadt, Bärenthal, Seebrugg, Grenze an Schweiz und Frankreich

 

 

 

  Hier sind die aktuellen Bedingungen zur KONUS-Gästekarte

 

 

 

Mit der Gästekarte und dem KONUS den Schwarzwald gratis bereisen

Die Gästekarte Kurkarte für den KONUS







Neben den allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde gelten für die Nutzung der KONUS-Gästekarte folgende Bedingungen:

1. KONUS gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten KONUS-Gebiet, (ausgeschlossen sind ICE, IC und EC sowie Berg- und Museumsbahnen)

2. Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt sein). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht defenetiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag der Abreise ein. Sollten Sie dann länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte, bei Ihrem Gastgeber, einen neuen Meldeschein aus.

3. Die KONUS Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig.

4. KONUS gilt ausschließlich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren, Fahrräder etc.. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde.

5. Die KONUS Gästekarte gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.

6. In allen teilnehmenden Verbundgebieten müssen Gruppenfahrten ab 10 Personen zur Sicherung der Beförderung mindestens 3 Tage vor der Fahrt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Die Liste mit den Anschriften der Verkehrsunternehmen liegt der lokalen Kurverwaltung/Tourist-Information oder im Rathaus vor.

7. Der Gruppenteilfahrschein wird ausschließlich von der Kurverwaltung/Tourist-Information oder Rathaus mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und der KONUS-Gästekarte, im Zusammenhang mit Listeneinträgen ausgestellt.

8. Die KONUS-Gästekarte gilt für Nutzungen der 2. Klasse.

9. Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar .

10. KONUS gilt am Anreisetag nach Ankunft bei uns (nicht zur Anreise)

 

 

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr!  www.Hochschwarzwald.biz (Home)